Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen der Rechtsberatungsdienstleitung und ihren Mandanten. Sie regeln die Geschäftsbeziehung umfassend und gelten auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende Bedingungen des Mandanten werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Mandanten unsere Leistung vorbehaltlos erbringen.
2. Vertragsschluss
Ein Beratungsvertrag kommt durch die Annahme des Mandats zustande. Dies geschieht entweder durch ausdrückliche Erklärung oder durch Aufnahme der Tätigkeit. Die Annahme kann auch stillschweigend erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Übernahme eines Mandats besteht nicht, es sei denn, eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung liegt vor.
Der Mandant erklärt mit der Mandatserteilung, dass keine Interessenkollisionen zu anderen Mandanten bestehen. Sollten während der Mandatsbearbeitung Interessenkollisionen auftreten, sind wir berechtigt, das Mandat zu kündigen. In diesem Fall werden die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend vergütet.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Mandatsvereinbarung. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, umfasst das Mandat nur die übertragene Angelegenheit, nicht aber andere, auch verwandte Angelegenheiten. Eine Verpflichtung zur Prüfung von Sachverhalten außerhalb des erteilten Mandats besteht nicht.
Änderungen oder Erweiterungen des Mandatsumfangs bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Bei unvorhergesehenen Entwicklungen oder zusätzlich erforderlichen Maßnahmen werden wir den Mandanten über die entstehenden Mehrkosten informieren und seine Zustimmung einholen.
4. Honorar und Kostenersatz
Honorarvereinbarung
Das Honorar richtet sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung. Ist keine besondere Vereinbarung getroffen worden, bemisst sich das Honorar nach dem Aufwand unter Berücksichtigung der Schwierigkeit der Angelegenheit, der Bedeutung für den Mandanten und den erzielten Erfolg. Dabei orientieren wir uns an den üblichen Sätzen der Rechtsanwaltschaft.
Kostenvorschuss
Wir sind berechtigt, angemessene Vorschüsse auf das Honorar und die Auslagen zu verlangen. Mit der Leistung von Vorschüssen gerät der Mandant nicht in Verzug. Die Erbringung von Leistungen kann von der Zahlung angemessener Vorschüsse abhängig gemacht werden.
Auslagen
Neben dem Honorar sind die Auslagen zu erstatten. Hierzu gehören insbesondere Gerichts- und Behördenkosten, Kosten für Sachverständige und Zeugen, Reisekosten, Fernsprech- und Fernschreibgebühren, Kosten für Fotokopien und sonstige Vervielfältigungen sowie Porto. Pauschale Auslagensätze können vereinbart werden.
5. Fälligkeit und Verzug
Honorar- und Auslagenforderungen werden mit der Rechnungsstellung fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Mandant ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab Verzugseintritt sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die weitere Bearbeitung des Mandats bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn die Einstellung der Mandatsbearbeitung zu unverhältnismäßigen Nachteilen für den Mandanten führen würde.
6. Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant ist verpflichtet, alle für die Bearbeitung seines Auftrags wesentlichen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen und alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse sind unverzüglich mitzuteilen.
Der Mandant hat ferner alle erforderlichen Vollmachten zu erteilen und bei Behörden- oder Gerichtsterminen nach Aufforderung zu erscheinen. Kommt der Mandant seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, sind wir von der Leistungspflicht befreit. Das Honorar für bereits erbrachte Leistungen bleibt gleichwohl zu zahlen.
7. Verschwiegenheitspflicht
Wir sind zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten verpflichtet, die uns im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit anvertraut oder bekannt geworden sind. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses fort und erstreckt sich auf alle Mitarbeiter.
Von der Verschwiegenheitspflicht können wir nur durch ausdrückliche Erklärung des Mandanten befreit werden. In gesetzlich bestimmten Fällen können wir zur Offenbarung berechtigt oder verpflichtet sein. Über eine beabsichtigte Offenbarung werden wir den Mandanten vorab informieren, soweit dies rechtlich zulässig ist.
8. Haftung
Haftungsumfang
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Fristen
Wir übernehmen die Beachtung aller Fristen nach bestem Wissen und Gewissen. Für die Berechnung von Fristen sind jedoch ausschließlich die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen maßgebend. Der Mandant wird über wichtige Fristen informiert, soweit dies möglich und zumutbar ist.
Verjährung
Ansprüche gegen uns verjähren in zwei Jahren ab Kenntnis des Schadens und der anspruchsbegründenden Umstände, spätestens jedoch in fünf Jahren ab der Verletzungshandlung. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder wenn längere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.
9. Aufbewahrung von Unterlagen
Wir bewahren die Handakten für die Dauer von sechs Jahren nach Abschluss der jeweiligen Angelegenheit auf. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, die Handakten zu vernichten. Auf Verlangen händigen wir dem Mandanten seine Originalunterlagen gegen Kostenerstattung aus.
Die Aufbewahrung elektronischer Daten erfolgt nach den jeweils geltenden technischen und rechtlichen Standards. Bei der Vernichtung von Unterlagen werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet.
10. Beendigung des Mandatsverhältnisses
Das Mandatsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Bei Kündigung durch den Mandanten ist das Honorar für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu zahlen. Eine Erstattung bereits gezahlter Vorschüsse erfolgt nur, soweit diese die erbrachten Leistungen übersteigen.
Wir sind zur Kündigung berechtigt, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere bei Interessenkollisionen, Nichtbefolgung unserer Ratschläge gegen schriftliche Warnung oder bei Zahlungsverzug trotz Mahnung und Fristsetzung.
11. Elektronische Kommunikation
Wir verwenden elektronische Kommunikationsmittel entsprechend den jeweils geltenden Sicherheitsstandards. Für die Sicherheit der Datenübertragung im Internet können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Bei besonderen Sicherheitsanforderungen stimmen wir mit dem Mandanten geeignete Übertragungswege ab.
Der Mandant erklärt sich mit der elektronischen Kommunikation einverstanden, soweit er nicht ausdrücklich widerspricht. E-Mails gelten als zugegangen, wenn sie an die uns bekannte E-Mail-Adresse des Mandanten versandt wurden.
12. Zurückbehaltungsrecht
Wir sind berechtigt, alle uns im Rahmen des Mandats überlassenen Gegenstände und Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen aus dem Mandatsverhältnis zurückzubehalten. Dies gilt auch für Gegenstände und Unterlagen aus anderen Mandatsverhältnissen mit demselben Mandanten.
Das Zurückbehaltungsrecht entfällt, soweit die Vorenthaltung der Gegenstände oder Unterlagen für den Mandanten einen unverhältnismäßigen Nachteil bedeuten würde oder wenn der Mandant für seine Forderungen Sicherheit leistet.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, soweit der Mandant Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt aktualisiert: Dezember 2024